Mayon bleibt 4 Wochen nach Eruptionsbeginn aktiv – Verhaltenshinweise wurden überarbeitet
Der philippinische Vulkan Mayon bleibt auch vier Wochen nach Beginn der Eruptionen, die durch Lavadomwachstum und die Abgänge von Schuttlawinen und pyroklastischen Strömen gekennzeichnet sind, aktiv. In den letzten 24 Stunden wurden vom seismischen Netzwerk Signale von 317 Steinschlagereignissen sowie 30 pyroklastischen Dichteströmen registriert. Zudem gab es 5 vulkanotektonische Erdbeben. Von den Dichteströmen gingen Aschewolken aus, die beim VAAC Warnungen für den Flugverkehr auslösten.

Die anhaltenden Ascheemissionen beeinträchtigen das Leben der Menschen in Vulkannähe. Es kam bereits zu Evakuierungen von Anwohnern, die sich innerhalb der 6-Kilometer-Sperrzone befanden. PHILVOLCS und der Zivilschutz überarbeiteten nun die Empfehlungen für das richtige Verhalten der Bevölkerung, die bereits seit 2015 gelten, und stellten sie in einem 2-seitigen Schaubild (von dem ich hier nur die erste Seite bringe) anschaulich dar. So wird z.B. empfohlen, Vulkanasche von Hausdächern zu fegen und von Autos mit viel Wasser abzuspülen. Offen gelagertes Trinkwasser solle man abkochen, wobei mir nicht so ganz klar ist, wie das gegen Asche helfen soll. Filtrieren wäre hier wohl angebrachter.
Ein Ende der Eruption ist nicht in Sicht. Darauf deuten die Beobachtungen der Vulkanologen hin. Neben den oben aufgeführten Daten zu den Erdbebensignalen beobachtete man nachts ein mit bloßem Auge mäßig gut sichtbares Kraterleuchten, was auf glühende Lava und Gasflammen im Gipfelbereich hinweist. Der Schwefeldioxid-Ausstoß (SO₂) konnte am 1. Februar 2026 nicht gemessen werden, da die Gasfahne von meteorologischen Wolken verdeckt war. Bei der letzten Messung am 31. Januar wurden mehr als 4100 Tonnen SO₂ emittiert.
Messungen der Bodenverformung zeigen, dass der Vulkankörper aufgebläht (inflatiert) ist. Dies deutet auf einen anhaltenden Magmenaufstieg im Untergrund hin.
Aus Sicherheitsgründen wird dringend empfohlen, den permanenten Gefahrenbereich (PDZ) im Umkreis von 6 Kilometern nicht zu betreten. Auch das Betreten der erweiterten Gefahrenzone (EDZ) sollte ohne erhöhte Wachsamkeit unterlassen werden. Zudem ist es nicht erlaubt, mit Flugzeugen in die Nähe des Vulkans zu fliegen.
Mögliche Gefahren, die jederzeit auftreten können, sind Steinschläge, Erdrutsche oder Lawinen, ballistische Auswurfprodukte, Lavaflüsse und Lavafontänen, pyroklastische Dichteströme, mittelstarke Explosionen sowie Lahare bei starkem und anhaltendem Regen.