Bardarbunga: Erdbeben Mb 4,8 am Abend

Datum: 05.05.2025 | Zeit: 21:14:01 UTC | Koordinaten: 64.613 ; -17.387 | Tiefe: 8 km | Mb 4,8

Erhöhte seismische Aktivität unter der Bardarbunga-Caldera und in Westisland

Unter der subglazialen Bardarbunga-Caldera wurde gestern Abend ein mittelstarkes Erdbeben der Magnitude 4,8 registriert. Der Erdstoß ereignete sich um 21:14 UTC in einer Tiefe von 7700 Metern. Das Epizentrum wurde 7,4 km östlich von Bardarbunga verortet. Es folgten mehrere Nachbeben Das Hauptbeben war deutlich in der dünn besiedelten Region südlich des Vatnajökull-Gletschers spürbar, verursachte jedoch keine Schäden.

Bereits am Morgen desselben Tages, um 5:34 Uhr, hatte sich ein Erdbeben der Magnitude 3,5 ereignet. Das Epizentrum lag im nordöstlichen Teil der Bardarbunga-Caldera. Solche Beben sind in dieser Caldera nicht ungewöhnlich und spiegeln die ständige Bewegung und den Druckaufbau unter dem Gletschereis wider. Die Seismizität unter Bardarbunga war in den vergangenen Tagen bereits deutlich erhöht, was von einem verstärkten Magmenzustrom aus der Tiefe herrühren könnte.

Bardarbunga ist ein aktiver Zentralvulkan unter dem mächtigen Eisschild des Vatnajökull im isländischen Hochland und bekannt für seine ausgeprägte seismische Aktivität. Zuletzt hatte sich im Februar 2025 ein noch stärkeres Beben mit einer Magnitude von 5,2 ereignet. In diesem Jahr jährt sich zudem das Ende des Holuhraun-Ausbruchs zum zehnten Mal – jener Ausbruch, der zwischen 2014 und 2015 das größte Lavafeld in Island seit der Laki-Eruption von 1783 bildete und mit einer massiven magmatischen Intrusion aus der Bardarbunga-Caldera verbunden war.

Bereits am 4. Mai wurde um 16:17 Uhr ein Erdbeben der Magnitude 3,1 in der Nähe von Grjótárvatn festgestellt. Dieses Gebiet liegt im Westen Islands, im Landesinneren zwischen dem Lavafeld Hallmundarhraun und dem Langjökull-Gletscher. In dieser Region kommt es regelmäßig zu seismischen Ereignissen, die in den letzten Monaten an Häufigkeit und Stärke zugenommen haben – ein vergleichbares Beben wurde zuletzt am 23. April gemeldet.

Die Anzahl der seismischen Ereignisse auf der Reykjaneshalbinsel war in den letzten Stunden nicht mehr ganz so hoch wie noch am Wochenende. Allerdings hat sich das Wetter verschlechtert, sodass schwache Erschütterungen möglicherweise nicht registriert werden. Beben wurden vor allem im Osten der Halbinsel dokumentiert; ein kleiner Erdbebenschwarm wurde bei Raufarhólshellir beobachtet.

Die Bodenhebung bei Svartsengi hält weiterhin an, zeigt jedoch je nach Messreihe gewisse Schwankungen, die auf Abweichungen in den Satellitenbahnen zurückzuführen sein könnten. Weitere Messungen werden zeigen, ob tatsächlich eine Trendänderung vorliegt.

White Island: Whakaari in Eruption

Aktivitätssteigerung am Whakaari auf White Island – Vulkanologen dürfen wohlmöglich bald wieder die Insel betreten

Der neuseeländische Vulkan Whakaari auf der Insel White Island ist in den letzten Tagen aktiver geworden und eruptiert Vulkanasche, die laut einer VONA-Meldung des VAAC Wellington bis auf eine Höhe von 1000 Metern über dem Meeresspiegel aufsteigt. Da sich der Kraterboden nur wenige Dutzend Meter über dem Meeresspiegel befindet, entspricht das auch ungefähr der Höhe der Aschewolke über dem Krater.

Die Livecam bei Whakatāne an der Nordküste der Nordinsel liefert eine Fernaufnahme des Geschehens. Ansonsten gibt es überraschend wenige Informationen, da die Messinstrumente auf der Insel seit sechs Jahren außer Betrieb sind. Das zuständige Observatorium GeoNet hat bislang nicht über die Aktivitätssteigerung berichtet – das letzte Update zu Whakaari liegt bereits drei Wochen zurück. Damals wurde vor gelegentlichen Explosionen mit Ascheemissionen gewarnt, und der Alarmstatus wurde auf Stufe 3 erhöht.

Seit der verhängnisvollen Eruption im Jahr 2019 sind die Vulkanologen auf Daten der Fernerkundung angewiesen. Damals ereignete sich eine starke phreatomagmatische Eruption, bei der 22 Touristen starben und 25 schwer verletzt wurden. Sie befanden sich in geführten Gruppen auf der Insel. Der Ausbruch bedeutete nicht nur das abrupte Ende des Vulkantourismus auf White Island, sondern zerstörte auch fast die gesamte Überwachungsausrüstung. Diese hatte zwar deutliche Warnsignale geliefert, doch wurden diese von den Vulkanologen ebenso wie von den Reiseveranstaltern, die Touristen zur Insel brachten, nicht ausreichend ernst genommen. Eine dritte beteiligte Partei ist die Familie Buttle, in deren Besitz die Insel steht. Es kam zu einem Prozess, bei dem sowohl Reiseveranstalter als auch die Inselbesitzer zunächst für schuldig befunden wurden. Die Angehörigen der Opfer und die Überlebenden erhielten insgesamt zehn Millionen Neuseeland-Dollar Entschädigung. Vulkanologen wurden ebenfalls angeklagt, jedoch freigesprochen.




Seitdem ist Forschern der Zugang zur Insel untersagt. Laut neuseeländischen Medien laufen derzeit Gespräche zwischen Regierungsvertretern und der Eigentümerfamilie, um eine Rückkehr von Wissenschaftlern zu ermöglichen, damit neue Instrumente installiert werden können. Zwar existieren auf der Nordinsel einige Überwachungsgeräte, doch da White Island rund 50 Kilometer vor der Küste liegt, sind diese zu weit entfernt, um Tremor oder Bodendeformationen am Whakaari zu registrieren. Auch visuelle Überwachung durch Fernrohre und Livecams funktioniert auf diese Entfernung nur eingeschränkt. So blieben viele kleinere Eruptionen unbemerkt, und morphologische Veränderungen im Krater wurden nur bei seltenen Überwachungsflügen festgestellt. Eine verlässliche Überwachung der vulkanischen Aktivität ist aus Sicht des Katastrophenschutzes auf Dauer unverzichtbar.

Juristische Wende auf Neuseeland

Sehr wahrscheinlich zeigt sich die Familie Buttle nun verhandlungsbereit, weil das Gerichtsurteil gegen sie am 28. Februar dieses Jahres in der Revision aufgehoben wurde. Der neuseeländische High Court hob die Verurteilung der Whakaari Management Limited (WML) auf. Das Unternehmen, das sich im Besitz der Brüder Andrew, James und Peter Buttle befindet, war zuvor wegen Verstößen gegen das neuseeländische Arbeitsschutzgesetz im Zusammenhang mit dem Vulkanausbruch verurteilt worden. Das Gericht folgte jedoch der Argumentation, dass man als Landbesitzer keine Kontrolle über die touristischen Aktivitäten auf der Insel ausgeübt habe und somit nicht gegen arbeitsrechtliche Vorschriften verstoßen habe.

Das Urteil ist insofern wegweisend, als es deutlich macht, dass Eigentümer, die lediglich Land zur Verfügung stellen, nicht automatisch für die Sicherheit von touristischen Aktivitäten verantwortlich sind, die von Dritten organisiert werden. Ein Gedankenkonzept, das vielleicht auch auf andere Vulkane wie Stromboli übertragbar wäre – und damit zumindest Individualreisenden wieder ermöglichen könnte, solche Orte eigenverantwortlich zu betreten.

Weiterführende Links: White Island in Neuseeland